Notarzt hilft Kind und verliert den Führerschein!
Beschreibung
Der Notarzt war im Einsatz , weil er ein kleines Mädchen vom Tode bedroht war. Es drohte zu ersticken. Zwei Autofahrer fühlten sich durch den Notarztwagen bedrängt und zeigten den Arzt an. Das Amtsgericht in Neuburg/Bayern stellt einen einen Strafbefehl gegen Notarzt Hatz aus: 4500 Euro Geldstrafe und sechs Monate Führerscheinentzug. Update: Der Strafbefehl wurde aufgehoben!
Generalstaatsanwaltschaft München: "Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.
Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.
Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."