Festnahme eines Schwerhörigen
Beschreibung
https://www.youtube.com/watch?v=Mg5UCbwjwxM
ht tp://egon-roeck-wenns.webnode.com Das kann in Österreich tatsächlich jeden passieren: Der Gerichtsvollzieher redet undeutlich - der nachweislich schwerhörige Hausbesitzer verstand es nicht! Ergebnis: Der Gerichtsvollzieher lässt den alten Mann festnehmen! Nicht einmal Schuhe durfte er sich noch anziehen ...!
So geschehen am 30. April 2015 in Wenns/Pitztal, Tirol. Man bedenke das absolut unangemessene Vorgehen der Polizisten: Es handelt sich hier um einen unbescholtenen Bürger der Gemeinde Wenns, der seit vielen Jahren da lebt. Die Polizisten sind ebenfalls aus der Region - man "kennt" sich also! Es handelt sich also hier NICHT um einen Unbekannten oder einen "Asylanten", sondern um einen rechtschaffenen Bürger, der nur eines wollte: Einen tatsächlich unterschriebenen Beschluß eines ordentlichen Richters vorgelegt bekommen!
So etwas kann in Österreich also jederzeit jeden einzelnen, ordentlichen Staatsbürger passieren! Und ... Polizisten sind - auch wenn sie im Privatleben "nett und umgänglich" sein mögen, stur und rücksichtslos beim "amtshandeln". Hier zählt für sie nur die "Person" und nicht der Mensch! Sie (die Polizisten) vergessen offenbar, dass auch sie Menschen sind - wenn sie dieses Bewusstsein durch ihren "Amtseid" auch wissentlich oder aus falschem Idealismus abgelegt haben!
Der harmlose Egon Röck wurde also von drei(!) Polizisten nach Imst zum Bezirksgericht gefahren, und dem dortigen "Geschäftsstellenleiter", dem "angeblichen Richter" Dr. Wolfgang Besler , vorgeführt. Geschäftsstellenleiter Besler ordnete an, dass Egon Röck dem "angeblichen Diplomrechtspfleger" Wilfried Huber am BG-Imst unter ZWANG eine Vermögensangabe machen und unterschreiben musste. Erst dann durfte er wieder nach Hause! Das gesamte Video (rd.35 Min.) des Vorganges der "Fahrnisexekution" finden Sie ebenfalls auf diesem Kanal!