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Geplante Waffengesetzänderung für den Armbrustsport - Teil 2

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Hier der Link zu den Bundestagsabgeordneten: https://www.bundestag.de/abgeordnete
Und hier noch einmal der Text mit Überschrift:
§ 4 Abs. 4 Satz 3 – neu – WaffG (Voraussetzungen für eine Erlaubnis) - Kabinettsentwurf
https://www.youtube.com/watch?v=fjC_vol9Syo
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Hessen hat bei der letzten Bundesratssitzung einen Antrag eingebracht, der die Armbrust den Feuerwaffen gleichstellen soll.

Es gibt rund 1,5 - 2 Millionen Armbrüste in Deutschland, die durch ein etwaiges Gesetz betroffen sein könnten.

Abgesehen davon, dass diese Menschen alle volljährig und somit wahlberechtigt sind, werden sie durch das Verbot (nichts anderes wird es sein, sobald Armbrüste den Feuerwaffen gleichgestellt werden) ihren Sport und/oder ihre Freizeitbeschäftigung nicht mehr ausüben können, da sie für Armbrüste keinen Waffenberechtigungsschein besitzen und es dann so gut wie keinen einzigen Schiessplatz für Sport-Armbrüste in Deutschland gibt.

Normale Feuerwaffen Schiessplätze sind ungeeignet, da die Pfeile sich an den hoch hängenden Schussblenden wegen der stark gekrümmten Flugbahn verfangen würden.

Die Armbrust ist für die Kriminalitätsstatistik nicht relevant.

Die Begründung im Antrag Hessen ist technisch und physikalisch falsch bzw. fehlerhaft.

Ein Quasi Verbot trifft die Sport-, Feld- und Match- Armbrust genau auch wie alle

Brauchtumsarmbrüste (Oktoberfest), wie Vogelschuss Armbrust usw.

Ebenfalls betroffen wären Armbrüste für die Wissenschaft (z.B. Beringung Seeadler- Leibnitz Institut für Wildtierforschung), Forst- Bergwacht - Rettung. (Vorbereitung für Rettungsseile, Baumbescheidungen in großen Höhen, Baumwipfeluntersuchungen…)

Abgesehen von einem immensen Kostenaufwand für die Registrierung ( Nummern einschlagen, Zulassungen, Bedürfnis.., Kontrollaufwand der Behörden.. bis hin zu ganz simplen Dingen, wie andere Waffenschränke (größer)..usw., wäre es für die Behörden eine kaum zu stemmende Aufgabe und das ohne größeren Benefit für die innere Sicherheit.

Auch die vielen regelmäßigen Turniere für Freizeit-, Hobby- und Sportschützen würden dann automatisch wegfallen, 3D Turniere für Armbrüste ebenfalls.

Nicht nur, dass der Sport dann nicht mehr ausgeübt werden kann, man stellt – unter dem Deckmantel der Terrorverhinderung – normale loyale Bürger auf eine Stufe mit Terrorristen.

Neben dem völlig unverschuldeten absehbaren, großen wirtschaftlichen Schaden und den Verlust von Arbeitsplätzen (für uns und viele weitere deutsche Firmen) bedeutet eine Gleichsetzung der Armbrust mit Feuerwaffen nicht nur eine stark wachsende Unzufriedenheit, Unverständnis, Wut und mit Sicherheit eine Neuorientierung bei der nächsten Wahl, die die betroffenen Menschen deren Verwandten, Freunden und Bekannten vor sich haben werden. So etwas spaltet und schwächt unser Verständnis für Demokratie in unserem Land.

Daher bitten wir Sie, bei der Abstimmung bezüglich des o.g. Sachverhaltes in Ihrer Fraktion und auch im Bundestag gemeinschaftlich gegen diesen Teil der Verschärfung der waffenrechtlichen Einstufung der Armbrust zu stimmen.

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