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Völkerrechtliches Subjekt das "Deutsche Reich" und die unauflöslichen Rechte der Deutschen !

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

WIR - DIE DEUTSCHEN - HABEN IN UNSERER DEUTSCHEN HEIMAT DIE HÖCHSTEN RECHTE !
Die gültige Ableitung des Rechts: "Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen".
https://www.youtube.com/watch?v=N45m_vXrLlI&feature=youtu.be
Kein Recht ohne Ableitung
=
Dies ist einer der wichtigsten Sätze, die man sich merken muss. Denn es handelt sich um eine jener Rechtsprinzipien, die nicht gebrochen werden können, sondern in ihrem Bruch sofort den damit verbundenen Rechtsbruch zeigen.

Der Urgrund, aus dem abgeleitet wird ist: Der gültige Rechtsträger!

Hier ist alles sonnenklar und offenkundig, sobald man es erkannt hat.

DER RECHTSTRÄGER des völkerrechtlichen Subjektes "Deutsche Reich" SIND WIR, also die Deutschen, WIR sind der GRUND für das BESTEHEN DES Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt.

Mit jeder Geburt wird eine natürliche Rechtsperson erzeugt, die in die Rechts und Pflichten seines Völkerrechtssubjets eintritt. Hierfür muss er allerdings legitim dem Völkerrechtssubjekt zugerechnet werden können.
Diese natürliche Rechtsperson allein reicht also nicht aus, sondern, sie muss sich auch in der gültigen Rechtsnachfolge befinden.
Rechte und Pflichten werden also auch vererbt. Dies ist notwendig, um überhaupt gültige Rechtsräume schaffen zu können.

DAS VÖLKERRECHTSSUBJET BESTEHT ALSO AUS SEINEN GÜLTIGEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSONEN UND JENEN, IN DER LEGITIMEN RECHTSNACHFOLGE.

Hinzu kommt die Ausbreitung. Denn ohne Land ist kein völkerrechtliches Subjekt möglich. Und auch die Anerkennung der Nachbarn.
Damit ist alles geschaffen, worauf das Rechtssubjekt Deutsches Kaiserreich basiert:
Auf dem Rechtsträger
auf dem Land und
auf dem Anerkenntnis.

Dies alles tritt in die Rechtsnachfolge ein.

Zur Wertigkeit der Verfassungsfrage:

"Die Verfassung kommt nachrangig. Die Verfassung ist eine Zuordnung des Rechts in der Ableitung - die Wichtigste zwar - aber eine Zuordnung, eine Ableitung.

Die wichtigste erste Ableitung:

Wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, das deutsche völkerrechtliche Subjekt ist schon lange vorhanden.

Also, wir haben die natürliche Rechtsperson als Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjektes und dieser offenbart nun nach welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will. DIE VERFASSUNG IST ALSO KEIN GRUNDBAUSTEIN FÜR DAS VÖLKERRECHTLICHE SUBJEKT als Basis, sondern lediglich EIN AUSDRUCK DESSEN.

Die Verfassungsfrage ist erst einmal untergeordnet, da das Deutsche Kaiserreich so und so besteht und die Frage der Verfassung ist bestenfalls eine Streitfrage - wenn überhaupt...


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Quellen :

Film: Tabor38 https://www.youtube.com/watch?time_continue=39&v=ho4Ti_64SCs

Webseite: Lupo Cattivo https://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen

Begleittext: Zitiert aus der Vorlage Filmbeitrag!

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E-Mail: cg@christina-graske.de

Philosophisches Dauerthema nach der sokratischen Methode :
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