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Hartz IV ► Sind Sanktionen noch Verfassungs- bzw. Grundgesetzkonform ?

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Eingetragen von Firewall7 in User Videos
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Beschreibung

Firewall7
Mein Tipp ergänzend:
Lasst euch nie in Vertragsverhältnisse ziehen.
Dann gelten nämlich die AGB des JOBCENTERS. Wenn ihr was unterschreibt, dann immer unte Vorbehalt "gültigen Rechtes". (gültig ist besser als geltend, weil geltend sich nur auf konkludentes Einverständnis beruft, also wieder aufs Vertragsrecht).
Wir sehen auch, dass es Sozialrichter gibt, die noch Mensch geblieben sind und sehr verantwortungsvoll handeln. Die Arbeit, die er sich heute macht, wird ihm nicht bezahlt.
Es spricht für seine Ehre und seinen guten Charakter.
Ich möchte alle bitten, die mit der POLIZEI oder Justiz oder auch Behörden in irgend einer Weise zu tun habt.
Geht bitte erst mal weitgehend vorurteilsfrei auf dei Menschen zu. Es sind nicht alles Monster oder Psychos. Und wenn ihr etwas ablehnt, zurückweist oder in "Streit" geht, dann bewahrt den Respekt. Denn die andere Seite hat immer auch gute Gründe, sich zu verhalten, wie sie es tut. Respektieren heißt noch lange nicht akzeptieren. Aber es ist Grundlage jedes zivilisierten Umgangs mit Menschen.
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B ei Hartz-IV-Sanktionen bis zu 60 Prozent vom Lebensunterhalt müsste man Lebenskünstler sein, meint Jens Petermann, ehemaliger Richter beim Sozialgericht Gotha. Er ist überzeugt, daß die Sanktionen bei „Hartz IV“ verfassungswidrig sind. Deshalb muss sich nun mit dieser längst überfälligen Frage das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zugrunde liegt der Fall eines „Kunden“, der nach mehrfachen Vermittlungs- und Eingliederungsverweigerungen von der Arbeitsverwaltung eine 60prozentige Kürzung erhielt. Dabei hatte er sein Fehlverhalten und seine Pflichtverletzungen eingeräumt. Im Verfahren meinte der Kläger aber, keine Gründe für sein Verhalten angeben zu müssen. Die spannende Frage ist nun entstanden, ob ein unabdingbares Grundrecht auf Überleben nach dem Grundgesetz von einem durch die Staatsmacht gewollten Wohlverhalten abhänigig ist und durch das brutale Hartz-IV-Sanktionsregime eingefordert werden kann. Dahinter steht auch die Frage der Zumutbarkeit von fragwürdigen Arbeitsbedingungen und die freie Berufswahl. Der ehemalige Richter im Bundesgerichtshof und bis 2012 Mitglied der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neškovic, meint, es könne kein „Minimum vom Minimum“ geben. Dr. Helga Spindler, em. Professorin für Sozialrecht ist der Überzeugung, dass die Sache nach hinten losgeht, weil keine Gesellschaft ein mitwirkungsfreies Leistungsgrundrecht kennt. Viele Sanktionierte hoffen nun auf eine für sie günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und auf ein Ende der menschenunwürdigen Sanktionspraxis. Die Veranstaltung war von der Linken Erwerbslosen Organisation Köln, L.E.O und Euromärsche gegen Arbeitslosigkeit am 18. März im DGB-Haus Köln initiert worden. (Hans-Dieter Hey, R-mediabase)

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