Dr. Rösch & Dr. Schiessler: Corona Info Veranstaltung in Perg am 1. November 2020 - Publikumsfragen
Beschreibung
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Dieses Video wurde uns dankenswerterweise von den Freiheitsboten Oberösterreich zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu deren YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCexa33X1wnIk FdQku5LSizw
VIDEOBESCHREIBUNG (von den Freiheitsboten übernommen):
Am Karlingbergergut in Perg - Oberösterreich - fand am 1. November 2020 die von den Freiheitsboten Oberösterreich organisierte Veranstaltung statt.
Frau Doktor Konstantina Rösch und Herr Doktor Roman Schiessler informierten uns über folgende Themen :
- Der Coronavirus
- Mit der Maske in Schulen, im Alltag und Beruf
- Die Impfung
- Rechtsfragen, Haftung
Links :
https://t.me/FriedlichFrei
https://t.me/freie muehlviertler
https://t.me/freiheitsboten_ober oeste...
Entscheidungen des Österreichischen VfGH aus der Oktober-Session - 29.10.2020
COVID-19: Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert
Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).
Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.
Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Der VfGH folgt damit den Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier).
(V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020)
Quelle: https://www.vfgh.gv.at/medien/Entsche...
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