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Polizei - Körperschaft öffentlichen Rechts

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Eingetragen von santaya vasta in User Videos
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Beschreibung

Die Polizei ist nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt.

http://www.wgv.de/docs/infobrochuere/d iensthaftpflicht.pdf
http://www.gdp.de/gdp/gdp .nsf/id/DE_Leistungsuebersicht
https://www.dbv .de/Berufsgruppen/Justiz_Polizei_Zoll/Polizei -Haftung
http://www.pvag.homepage.t-online.de/ index.php?option=com_content&view=article&id= 13&Itemid=18

Die juristische Polizei kann als Wortmarke nicht klagen, sondern nur beklagt werden. Sie ist immer schuldige Schuldnerin. Das gilt auch für Richter, Staatsanwälte, Banken, Versicherungen, Gerichte, Energieunternehmen und Telekommunikation......, da sie unheilige privat-staatliche Verbände juristischer Personen sind.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-0 93.html

http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatu s_nicht_eingetragener_Vereine.pdf

Wenn diese juristischen Behörden nicht Grundrecht berechtigt sind und somit auch nur schuldhaft prozessfähig sind, wie kann dann der Mensch von der Justiz verfolgt und angeklagt und verurteilt werden, wenn sie nur schuldig sein können.

Für Unsere aufklärende und fördernde Tätigkeit im Bereich Mensch sind Wir auf Spenden angewiesen.
Opferhilfe Mensch, Grete-Nevermann-Weg 4, in [D-22559] HAMBURG
Tel: 040-8199-7599
http://www.opferhilfe-mensch.net  /spenden.html
Kontoverbindung Opferhilfe Mensch
Bank: Commerzbank
BLZ: 20040000
Konto: 0200422400
IBAN DE83 2004 0000 0200 4224 00
BIC COBADEHHXXX

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