Europäische Grundverordnungen, deutsche Gesetze und die Demokratie
Beschreibung
Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Zur Hälfte wählen wir unsere Politiker direkt, zur Hälfte über die Parteien. An der Spitze der Parteien sammeln sich Parteipolitiker, die sich mehr ihrer Partei als dem Wähler verantwortlich fühlen. Diese Politiker bestimmen intern, wer in Brüssel die Komissare stellt und die weisen ihre EU-Beamten an, europäische Grundverordnungen zu entwerfen. Mit wenig Kontrolle durch den Bürger und die deutschen Parlamente stehen diese Grundverordnungen über unseren Gesetzen. Bestes Beispiel die EU-Datenschutz Grundverordnung DS-GVO, deren Übergangsfrist am 25.5.2018 endet. Wenige Jahre zuvor hatten wir unser deutsches Bundesdatenschutzgesetz BDSG erst eingeführt. Jetzt mussten die Politiker Hausaufgaben machen und diesen Willen des Volkes - repräsentiert durch den deutschen Bundestag - nach Weisung Brüssels abändern. Das BDSG n.F. (neue Fassung) enthält nun die Vorgaben von EU-Beamten und nur mehr sehr fern den Willen des deutschen Wählers.
Jedes Jahr werden mehr und mehr EU-Verordnungen über und ausgeschüttet und weder wir Unternehmer noch der deutsche Parlamentarier kommt mit dem Nacharbeiten klar. Schweden und Österreich haben sich kurz vor Schluss widersetzt und der DS-GVO die übelsten Zähne gezogen. Deutschland rauscht dagegen in den Abgrund und verliert die fünfte Kraft im Staate.