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Langericht Gießen ..... 35 Tage Arbeitsverbot für Journalisten (Teil 7)

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Nach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück.
Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, nur um festzustellen, dass sie nunmehr die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen.
https://www.youtube.com/watch?v=Cyy0n2r9srs 
Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen.

Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01.2019
mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben.

Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz.
Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss (hier die Entscheidung des BVG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/12/rs20071219_1bvr062007.html ) auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.

Copyrights: Text - TV-Journalistenbüro, Heinz Faßbender
Film, Bilder, Töne - Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de

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Kommentare

  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Sich als Opfer hinzustellen, wenn man keine Ahnung hat, ist dumm-dreist.
    Es ging aus dem Bericht nicht hervor, ob die Verhandlung "öffentlich" war.
    Des weiteren braucht man auch bei einer öffentlichen Verhandlung eine "Drehgenehmigung"
    Denn es ist doch völlig klar, dass auch Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Zeugen
    "Persönlichkeitsrechte" haben und bestimmen können sollen dürfen, nicht gefilmt zu werden.
    Im übrigen sind Gerichte ja auch nur Filialen, Unterfirmen des Mutterkonzerns BRD / Germany. Eine Firma kann machen, was sie will. Sie könnte täglich ihre AGB ändern.
    Sie könnte täglich auch willkürlich und utner vorgeschobener Begründung Hausverbot erteilen.
    Das haben die Männer noch nicht verstanden. Hier gibts keinen Staat, keine echten Ämter und Gerichte.
    Das die Kamera ebenfalls beschlagnahmt wurde, ist logisch. Erstens ist es der Beweis, dass auch der Chip dazugehört und demjenigen zuzuordnen ist und zweitens können sie ja wenn sie das wollen diesen Chip vermutlich nur MIT der Kamera löschen. Der Chip müsste ja bauspezifisch sein und läuft nur bei diesem Modell.
    Denken kann helfen, die Welt besser zu verstehen.
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