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Skandalurteil gegen Jo C. und Angela M.

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Eingetragen von Dildo von Merkel in User Videos
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Beschreibung

https://www.youtube.com/watch?v=IR7mk4qTUNg

Re chtsfälle einzuschätzen ist immer schwer, wenn man die Akte nciht kennt und beim Prozess auch nicht dabei war. Was aber in Wittmund gegen Jo C.und Angela M. ausgeurteilt wurde, spottet jeder Beschreibung und wird für Vergleichsfälle in anderen Bundesländern bei weitem nicht ausgesprochen.

SEHT AUCH MEIN ADDENDUM ZUM VIDEO https://youtu.be/tspiPKqZCXQ

https://kinderund elternblog.wordpress.com/2017/07/15/dave-moeb ius-prozess-ohne-straftatbestand-ag-wittmund- richter-moenkediek/
https://www.youtube.com/wa tch?v=1vXwSQive80 Stellungname Angela M.
http://www.pfalz-express.de/fall-kuwalewsky -bekannter-der-familie-wegen-entziehung-minde rjaehriger-zu-geldstrafe-verurteilt/

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Kommentare

  • Firewall7 Gesperrt Eingetragen Frau M. hat sich korrekt verhalten, zumal zu jenem Zeitpunkt nicht klar war, wenn Sie das Kind der POLIZEI übergeben würde, wohin der Junge dann käme. Sie mußte von einer Gefahr für Leib und Leben ausgehen, nicht nur wegen den angeblichen Misshandlungen, sondern die Gefahren bei einer erneuten Flucht aus dem Heim oder der Pflegestelle.
    Im übrigen ist es doch ganz klar, was hier vorliegt.
    Wenn ein JUGENDAMT keine hoheitlichen Rechte hat, dann ist der Entziehungs- bzw. Entfühurngsparagraph auf die Behröde anzuwenden.
    Das alte leidvolle Problem aber dabei ist, wo anzeigen, wo gibt es ein staatliches Gericht, dass über den Scheingerichten und Scheinämtern stünde ?
    Der Gerichtshof in den Haag ist ja wohl auch eine Mogelpackung. Ausserdem komplett überlaufen und eine Klage dort kostet erst mal Geld. Geld, das oft nicht vorhanden ist.
    Wir stellen also fest: Hier herrscht Willkür und wir können (fast) nichts dagegen tun.
    Die Strafe für Jo Conrad empfinde ich auch als zu hoch bemessen. Allerdings kommt sein "Delikt" nichts ins Vorstrafenregister. Ein Eintrag wird erst ab 90 Tagessätzen möglich.
    Allerdings hat der "Richter" die Tagessätze sehr hoch angesetzt. Hier gehts offensichtlich nicht um Rechtspflege oder die Verteidigung des Rechtsstaates, sondern um ein andere Journalisten abzuschrecken und Jo Conrad erst mal Probleme zu schaffen.
    Ich hoffe, dass Revision möglich ist, also ein Berufungsverfahren stattfinden wird, in dem das Strafmaß erheblich gemindert wird.
    Im übrigen wollte ich noch anmerken, dass es hierbei ja um "Sachenrecht" geht.
    Und eine Sache entwenden oder zurückhalten (Unteschlagung) wird immer höher bewertet
    als Menschenrechte, die es formal gibt, aber auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.
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