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Macron setzt Europäische Menschenrechtskonvention Art. 2 Abs.2 Satz c um.

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Kanal: Ison Willis - https://www.youtube.com/channel/UC46_...
https://www.youtube.com/watch?v=iZ1KuVdtrDI 
Scharfschütze auf Dach:
https://www.facebook.com/Killuminati....

https://www.youtube.com/watch?v=iK7jn...

Zusammen brechender Demonstrant:
https://www.youtube.com/watch?v=ygFcl...

Weitere Quellen:
https://www.facebook.com/sebastian.na...

ARD Kommentar zu Gewalt in Paris:
https://www.youtube.com/watch?v=pnUkk...

FRENCH GOV is using snipers against protesters? / JUSTIN TRUDEAU Again Talks Out of his *ss
https://www.youtube.com/watch?v=n-JTu...

French Sniper fires on rioter with their hands up in Paris
https://www.youtube.com/watch?v=zd9AO...

Musik Barber: Adagio for Strings, Op. 11
https://www.youtube.com/watch?v=ajaMd...


ABSCHNITT I
RECHTE UND FREIHEITEN
ARTIKEL 2
Recht auf Leben
1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung
eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt
hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
2. Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet,
wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, um
(a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
(b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die
Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
(c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

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