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Beschreibung

Alternativenlosigkeit, Technokratie und Tyrannei: Corona-Krise und die Katastrophe ihrer politischen Inszenierung
17. 11. 2020
Mag. Christian Zeitz

Von Christian Zeitz *

Viele, sehr viele Menschen sind nach einem dreiviertel Jahr der tatsächlichen oder vermeintlichen Probleme mit dem Corona-Virus und aufgrund der Erduldung der staatlichen Maßnahmen zum angeblichen Zweck seiner Eindämmung zutiefst verunsichert, verstört, ja verzweifelt. In der emotionalen Kalt-Warm-Dusche zwischen Unsicherheit und Experten-Gläubigkeit, Angst und Hoffnung sowie Zuversicht und Resignation sind sie psychisch destabilisiert und bereit, das weltweit gleiche, wohl gleich-geschaltete, Set an Maßnahmen zur Eindämmung und Überwindung der Pandemie oder dessen, was dafür gehalten wird, zu akzeptieren und sich dem Autoritätsdruck zu unterwerfen.

Die folgende Reflexion ist in Erweiterung der Auseinandersetzung des Autors mit einem Korrespondenzpartner, der die Corona-Politik der österreichischen egierung vorbehaltlos mitträgt.

Die Schlüsselressource zur Durchsetzung einer widerstandslosen Akzeptanz eines autoritären Maßnahmen-Regimes heißt „Alternativenlosigkeit“. Zu „Social Distancing“, „Tracing“ und auch zum „Shut Down“ (warum werden eigentlich auch in unseren Breiten nur englische Kampf-Vokabel verwendet?) gebe es keine Alternative, weil die Natur des Virus – seine Infektiösität, seine Ausbreitung und seine aggressiven pathogenen Effekte – andere Strategien nicht zulassen würde. Wenn es keine Alternative gibt, weil sich die Problemlösung aus der Natur der Sache, sozusagen automatisch, ergibt, wenn es also keine Auswahl unterschiedlicher Varianten und Möglichkeiten gibt, bedarf es auch keiner kritischen Befundung, Evaluierung und Bewertung, keiner Diskussion und keines Entscheidungsfindungsprozesses, denn die Lösung des Problems ergibt sich aus seiner schieren Existenz und deren Feststellung.

Das ist der Wesenskern der Rechtfertigung der Technokratie: Wenn das Problem klar benannt und bestimmt ist und wenn sich aus der Natur des Problems nur eine Möglichkeit zu seiner Bewältigung gibt, sind Pluralismus und Demokratie nicht nur einfach unwirtschaftlich und zeitverschwenderisch, sondern verwerflich und im Fall eines Angriff auf das Leben sogar Lebens-bedrohend.

Die vermeintliche Überlegenheit der Technokratie ergibt sich aus der scheinbaren Unzweideutigkeit der Problemstellung: In einer Welt, die sich aus körperlicher Materie und biologischen Organismen zusammensetzt, bestehen die Ordnungsprinzipien nur aus physikalischen und biologischen Naturgesetzen. Einer Gesellschaft aus Menschen, die sich als wissenschaftlich denkend und rational handelnd begreifen, scheint es selbstverständlich, dass Probleme physikalischer, biologischer und medizinischer Natur nur von Experten dieser Disziplinen gelöst und deren Beseitigung nur von deren politischen Exekutoren ausgeführt werden können.

Die heutzutage praktisch kritiklos hingenommene Akzeptanz der Technokratie und die Mühelosigkeit, mit der ihre Anhänger die Restbestände liberaler und demokratischer Gesellschaftsprinzipien überwinden und beseitigen können, ergibt sich zweifellos aus den grandiosen technologischen Erfolgen, die die Gesellschaften des Westens in den letzten Jahrzehnten erzielen konnten. Doch während die naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen voranschritten, verfielen die sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen, ökonomischen, moralwissenschaftlichen und philosophischen Disziplinen und ihre methodischen Grundlagen rapide und verloren damit Ansehen und Einfluß. Hier nur ein Beispiel: Wer kennt den diesjährigen Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften und in welchem Jahr wurde der letzte gekürt, der mit seiner Arbeit etwas Relevantes zum besseren Verständnis von Wirtschaft und Gesellschaft beigetragen hat? Beides von offenkundiger Bedeutungslosigkeit. Mit dem Einfluß dieser und anderer Humanwissenschaften verschwanden aber auch einige bedeutsame Grundbegriffe dieser Disziplinen aus dem Sprach- und Kenntnisschatz der Allgemeinheit und damit aus dem Fundus der Denkinstrumente, mit denen Fragen des menschlichen Zusammenlebens und Konflikte zwischen den Menschen auf gesellschaftlicher und politischer Ebne geklärt und in zivilisierter Form gelöst werden können.

Der aktuelle, dramatische Anlaßfall zeigt diesen Zusammenhang. Tatsächlich aber ist die Lösung des Problems der Entwicklung, Festlegung und Durchsetzung einer Strategie des optimalen Umgangs mit einer Krankheits-Epidemie keine Frage oder Aufgabenstellung der Naturwissenschaft, der Medizin oder der Technik. Diese sind nur Hilfs-Disziplinen der Problemstellung, die Handlungen der Angehörigen eines großen Gesellschaftskollektivs in einer konkreten, akuten Bedrohung aufeinander abzustimmen. Wenn eine einzelne Person krank ist, ist die Problemstellung (vom finanzilellen Faktor einmal abgesehen) eine ausschließlich medizinische, welcher naturwissenschaftliche und technische Fragen vor- und nachgelagert sind. Wenn hingegen eine große Zahl von Menschen von einer gefährlichen Krankheit befallen oder bedroht sind, die durch ein infektiöses Geschehen übertragen wird, besteht das Problem in einem kollektiven Entscheidungsfindungsprozeß betreffend den Umgang mit der Bedrohung. Medizinische, naturwissenschaftliche und technische Aspekte sind dann nur Daten für die Entscheidung zugunsten einer Methode zur Verbindung von individuellen Zielen und dem Gemeinwohl. Für diese Aufgabenstellung gibt es natürlich ganz unterschiedliche Ansätze und Lösungsmechanismen. Diese ergeben sich eben gerade nicht aus der „Natur des Problems“, sondern aus jenen Größen, die sich aus dem Spezifikum des Menschen als geistiges, seelisches und soziales Wesen und als „zoon politicon“ (Plato) ergibt: Es geht um Ziele und Zielkonflikte, Nutzen und Nutzenfunktionen, Bedürfnisse und Bedürfnisbefriedigung, Werte und Bewertungen, um Rechte und Berechtigungen – und all das im Kontext von Freiheit und Sicherheit, Autorität, Verbindlichkeit und Herrschaft – alles nicht Gegenstand von Technik und Naturwissenschaft, sondern von Geisteswissenschaft, Handlungstheorie und Moral.

Zuviel für die Entscheider in der Akutheit einer gesundheitlichen Großkrise? Nein. Denn die Grundkategorien des Gerüstes eines diesbezüglichen Entscheidungsprozesses liegen in einer zivilisierten Gesellschaft bereits vor und müssen nur angewendet werden: Recht, Moral, Menschenbild und Grundwerte. Diese Piloten aus dem Boden des Gesellschaftsfundaments herauszuziehen und einen Weg der machtbasierten Willkür zu beschreiten, bedeutet einen Regreß in der Zivilisation.

Die Behauptung eines kollektiven Höchstwertes des schieren Lebens in seiner auf die Biologie reduzierten Form und die Forderung nach seiner Erhaltung um jeden Preis („koste es, was es wolle“) wird der genannten Aufgabe nicht gerecht.

Auch wenn man angesichts des Schreckens einer vermeintlichen Naturkatastrophe ein unreflektiertes Notregime von einigen Wochen konzediert, besteht allerspätestens nach einigen Monaten der Unfähigkeit, das Problem zu beseitigen bzw. zu lösen, die Verpflichtung, das politische Maßnahmenregime auf ein rationales, demokratisch und rechtlich abgesichertes und den Bedürfnissen, Präferenzen und Werturteilen der Menschen Rechnung tragendes Fundament zu stellen. Wer dauerhaft im Alarmismus-Modus bleibt und Angst zur zentralen Kategorie der politischen Entscheidungsfindung macht, gibt damit zu verstehen, dass er an einem solchen Fundament nicht interessiert ist.

Der folgenden Versuch einer Objektivierung der zentralen Elemente der Corona-Krise und einer Festlegung der Ausrichtung eines guten und gerechten (politischen) Umgangs mit den Folgen der epidemischen Bedrohung ist dem Antwortschreiben des Autors an einen wahren Gläubigen der Alternativenlosigkeit des Corona-Regimes entnommen, das von den Macht-Eliten weltweit „abgestimmt“ wurde und angewendet wird.

Daraus ergibt sich der etwas schmissige Stil der Abarbeitung der relevanten Eckpunkte im Zuge eines 10-Punkte-Kompendiums. Dennoch besteht der Anspruch, dass die politischen Entscheidungsträger all die in diesen Punkten enthaltenen Fragen in offen gelegter Form beantworten und diese Beantwortungen in und mit der Öffentlichkeit zum Zweck der Entscheidungsfindung diskutieren müßten bevor in einem zweiten Schritt eine schlüssige und gleichzeitig legitime Maßnahmenstrategie festgelegt und umgesetzt werden könnte.

Angesichts des Konsensus, der zumindest in der Annahme besteht, dass uns die Probleme um das Virus-Geschehen wohl noch einige Zeit erhalten bleiben werden, ist es dafür auch nach einem dreiviertel Jahr der Krise keineswegs zu spät.

Der im Folgenden angesprochene Korrespondenzpartner des Autors, Herr A., kann dabei als repräsentativer Vertreter des Lagers der Corona-Gläubigen angesehen werden:

Sie unterstellen, wie die meisten Coronamaßnahmen-Unterstützer, dass die Maßnahmen-Gegner die „Gefährlichkeit“ oder gar die Existenz des Virus leugnen. (Allein der Begriff „leugnen“ ist der erste Schritt in eine irrationale Kampfrhetorik, denn er ist bekanntlich aus dem Vokabular der Auseinandersetzung mit der Neonazi-Szene entlehnt – „Holocaust-Leugner“). Eine solche „Leugnung“ ist keineswegs erforderlich, um die Maßnahmen der Regierung als verfassungswidrig, demokratiewidrig, gesellschafts-und wirtschaftszerstörerisch und damit letztlich als zutiefst faschistisch zu begreifen und abzulehnen. Einigen wir uns ruhig auf die Arbeitshypothese, dass das Virus zu schweren Krankheitsverläufen, ja auch zu Todesfällen führen kann. Auch und gerade unter dieser Annahme umfaßt der Wesenskern des Problems folgende zehn Grundfragen:

1. Es gibt Personen, die im Hinblick auf Corona um ihr Leben fürchten.
Und es gibt Personen, die im Hinblick auf ein bestimmtes Maßnahmenregime um ihre Freiheit fürchten.
Daraus ergibt sich ein offenkundiger Interessenkonflikt und ein Problem der kollektiven Güterabwägung. Letztere sollte zu einer rational begründbaren Strategie des kollektiven Handelns, also zu einem Set politischer Maßnahmen führt, die dem Problem gerecht werden. Diese sind definitionsgemäß staatliche Zwangsmaßnahmen, soferne sie nicht einstimmig von ausnahmslos allen Bürgern entschieden werden.

2. Die Sphäre der Durchsetzung kollektiver Zwangsmaßnahmen nennt man „Staat“. Der Mechanismus, der die Regeln für das gerechte Verhalten der Menschen innerhalb des Staates grundlegt und der die Basis für die Durchsetzung gerechtfertigter Zwangsmaßnahmen gegenüber den Bürgern legitimiert, heißt Recht. Einen Staat, der ausschließlich auf der Basis rechtlicher Grundlagen kollektive Zwangsmaßnahmen erläßt und gegenüber den Bürgern durchsetzt, nennt man Rechtsstaat.

3. Das Alltagsleben spielt sich durch freiwilliges Kooperieren der Menschen untereinander ab. Menschen wirken zusammen, indem sie formal kontraktieren oder durch schlüssiges Verhalten zu Handlungsübereinstimmungen kommen. Wenn sich die (staatliche Formal-) Gemeinschaft dazu entschließt, von dieser Normalität abzuweichen, sprechen wir von der Hervorbringung kollektiver Güter, die mit staatlicher Zwangsgewalt erstellt werden und zur Anwendung/Verteilung gelangen. Kollektive Güter haben immer etwas Problematisches, denn sie sind regelmäßig mit Enteignung und Umverteilung verbunden. Für die Legitimation von solch problematischen Vorgängen bedarf es einer besonders hochrangigen Legitimation, die in einem Rechts- bzw. Verfassungsstaat eine Legitimation auf Verfassungsebene haben muß. Diese besteht entweder/und/oder in einem direkten Handlungsauftrag des Staates oder einem Grundrecht/Freiheitsrecht.

4. Wenn ich ein Grund/Freiheitsrecht breche, geht das nur, wenn es entweder ein anderes Grundrecht gibt, das zu dem zu brechenden (oder auszusetzenden) in einem antipodischen Spannungsverhältnis steht, oder wenn das zu brechende Grundrecht einen Gesetzesvorbehalt aufweist. Im ersten Fall kommt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zum Tragen, im zweiten Fall kann der Gesetzgeber (bei uns faktisch: „die Regierung“) ein entsprechendes Gesetz erlassen, ohne das Legalitätsprinzip zu brechen.

5. Werden wir konkret: In der gegenwärtigen Corona-Krise und der Diskussion über das Maßnahmen-Regime der Regierung ist immer von einem „Recht auf Leben“ die Rede („Es geht um Menschenleben!“), das über anderen Rechten stehen würde und daher im Fall eines Ausnahmezustandes zu einer Anwendung gebracht werden kann, die andere Rechte außer Betrieb nimmt. Ein solches „Recht auf Leben“ ist der österreichischen Rechtsordnung allerdings absolut wesensfremd – es gibt etwas derartiges schlicht nicht. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention kennt derartiges nicht (der Art 2 meint das Verbot der Todesstrafe u.ä.). Die einem solchen rechtsverbindlichen Imperativ eines Rechts auf Leben gegenüberstehenden Grundrechte weisen (zumindest die relevantesten), z.B. das „Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens“, keinen Eigentumsvorbehalt auf. Fest steht damit: Das Verfassungsrecht bietet absolut keine Ressource, um die Maßnahmendiktatur der Bundesregierung irgendwie zu rechtfertigen.

6. Aber es kommt noch grundsätzlicher und noch substantieller: Um in einem Ausnahmezustand adäquat zu reagieren, könnte man z.B. argumentieren, man müsse die Verfassung (zeitweilig) gezielt brechen, indem man sich z.B. auf naturrechtliche Kategorien beruft. Diese könnten z.B. in einer überzeitlichen Handlungsethik und Sittenlehre aufgefunden werden. Ist belegbar, dass ein Wert/ein Recht höher und ein anderer/anderes niedriger zu bewerten ist? Wie sieht es mit einem interpersonalen oder intertemporalen Wertevergleich aus? Ich muß hier den Schritt einer Reflexion anhand relevanter Literatur überspringen und gehe im nächsten Punkt zu den ganz praktischen und relevanten Wert-Reflexionen über.

7. Setzen wir zunächst einmal an, dass Covid19 ein Virus ist, der bei einem gewissen Prozentsatz der Infizierten zu schweren Verläufen und Todesfällen führt. Und gehen wir weiters davon aus, dass es sich um eine Infektion zwischen Personen handelt, von denen die einen die Folgen fürchten, die anderen aber eine Einschränkung ihrer Freiheit ablehnen. Nehmen wir weiters an, Sie gehören zu den ersten, ich zu den zweiten. Hier meine ersten Fragen: Wer sagt oder wo steht, dass Ihr Leben mehr wert ist als meine Freiheit? Gibt es irgendeine benennbare rechtliche, vielleicht sogar verfassungsrechtliche Norm, die diese Frage klären könnte? Falls nicht, wie lautet der ethische oder moralische Imperativ, aus dem sich eine verwertbare Antwort ableiten läßt, und woher (allenfalls von welcher Autorität) kommt dieser Imperativ? Gibt es vielleicht nur irgendeine Aussage/Wertung, die auf den ersten Blick plausibel zu sein scheint? Oder ist es bloß ein unreflektiertes Tabu, diese Fragen nicht stellen zu dürfen?

8. Die scheinbare Plausibilität und die Unterdrückung jeder redlichen rationalen Reflexion beenden jede Analyse und Diskussion, bevor diese überhaupt begonnen haben. Wer jedoch innehält, entdeckt, dass die Suggestivfrage „Leben gegen Freiheit“ auf einer gänzlich unzulässigen Einschränkung der möglichen Rahmenbedingungen des Handelns beruht, die eine Entscheidungsfindung zwischen Leben und Freiheit notwendig machen. Es wird nämlich fingiert, dass das Schutzbedürfnis der um ihr Leben Fürchtenden nur durch ein Handlungsarrangement zu befriedigen ist, mit dem der die Freiheit Bevorzugende diversen Zwangsmaßnahmen (Maske, Hausarrest, „Social Distancing, Beseitigung von Erwerbschancen etc.) unterworfen wird, während der Schutzbedürftige diese Maßnahmen doch gerne vollzieht, weil er sie für sich selbst für notwendig hält. Tatsächlich aber könnte das Handlungs-Setting aber auch ganz anders aussehen: Der um sein Leben Fürchtende bleibt zu Hause und der die Freiheit Bevorzugende geht seinen Obliegenheiten und Geschäften nach. Aus dem scheinbaren, nicht zur Disposition stehenden Höchstwert des „Lebensschutzes“ wird damit die Aufgabe der Bewertung zweier Handlungsalternativen. Und wir müssen wieder eine Frage beantworten: Wer sagt oder wo steht, dass Ihre Freiheit mehr wert ist als meine Freiheit?

9. Eine weitere gedankliche Erweiterung des Sets an Handlungsbedingungen führt zu einer dritten Ebene von Werturteilen und Entscheidungsnotwendigkeiten: Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass nicht nur das Infektionsgeschehen selbst, sondern auch die Corona-Zwangsmaßnahmen weitreichende Folgen aufweisen können und werden. Aufgrund des Verlustes an wirtschaftlicher Wertschöpfung ist davon auszugehen, dass bestimmte Güter/Produkte nach einer gewissen Periode der wirtschaftlichen Regression einfach nicht mehr produziert oder verfügbar gemacht werden können oder für bestimmte Personengruppen nicht mehr bereitgestellt werden (können). Ich könnte z.B. in einigen Jahren einen Herzschrittmacher brauchen, der dann nicht mehr allgemein verfügbar ist. Wenn ich einen AV-Block 3. Grades habe, wäre das mein sicherer Tod. Meine nächste Frage daher: Wer sagt oder wo steht, dass Ihr Leben heute mehr wert ist als mein Leben in fünf Jahren?

10. Die Verweigerung, Werturteilsfragen und Entscheidungsnotwendigkeiten offen zu legen, wird durch eine polemisch vergiftete Sprache der Politiker gegen Kritik geschützt und damit abgesichert: Jemand, der für sich die Freiheit in Anspruch nimmt, vorgeschriebene Maßnahmen zu verweigern, wird als „Gefährder“ bezeichnet (ein Begriff aus dem Vokabular zur Bezeichnung von IS-Terroristen). Es wird insinuiert, dass jemand, der infiziert ist, ohne es zu wissen, ein Intentionaldelikt (de facto ein Kapitalverbrechen) begeht, wenn er auf seiner Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum beharrt. Auf einer nicht viel harmloseren Ebne wird behauptet, dass ein Infektionsträger eine Art Volksschädling ist, weil er Behandlungskosten infizierter (Intensiv-)Patienten (möglicherweise auch seiner selbst) verursacht, die er der Allgemeinheit anlastet. Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die in diesen Erwägungen versteckten Wertungsfragen und Entscheidungsprobleme explizit zu machen und abzuhandeln. Aber es ist wichtig darauf zu beharren, dass diese Fragen in ganz unterschiedlicher Weise (je nach weltanschaulicher bzw. politischer Grundposition) beantwortet werden können, ohne dass damit das Problem von Sicherheit und Freiheit grundsätzlich berührt wird oder gar notwendigerweise durch verfassungswidrige Zwangsmaßnahmen gelöst werden muß. Angedeutet werden soll hier nur, dass die hier angesprochene sekundäre, aber natürlich nicht irrelevante Frage, wer denn die Kosten der Freiheit und die der Sicherheit tragen solle, auf ganz unterschiedliche Weise praktisch beantwortet werden kann. Wer den sozialistischen Weg bevorzugt, kann die zu Hause bleibenden „Schutz-Suchenden“ auf Staatskosten rundum versorgen. Wer das Problem eher liberal lösen will, kann versicherungsmathematisch ermittelte Haftungsprämien vorschreiben, mit denen „frei herumlaufende“ Infizierte ihre (zusätzlich entstehenden) Corona-Behandlungskosten abdecken usw.. Zentral jedenfalls ist es, zu erkennen, dass diese praktischen Fragen nur an der Peripherie der Grundsatzentscheidung einer rechtskonformen Maßnahmenstrategie stehen und die Notwendigkeit ihrer Beantwortung keineswegs dagegen spricht, die Entscheidung für die eine oder andere persönliche Umgangsform mit dem Phänomen der finanziell bewertbaren Corona-Folgen und den damit verbundenen Risiken ausschließlich dem Souverän einer Gesellschaft freier Menschen, nämlich den Bürgern selbst, zu überlassen.

Ich denke, dass die vorstehenden 10 Punkte klar machen, dass die von der Regierung und den Medien geschürte Angst und Hysterie und die gezielt manipulierten Zahlen und Daten vom Mangel an moralischer und rechtlicher Legitimation des Absolutheitsanspruchs des Corona-Zwangsmaßnahmenregims ablenken soll und seitens der Obrigkeit kein Interesse an einer menschengerechten Lösung der gegenwärtigen Probleme besteht.

Der deplorable Zustand, in dem sich der politische Sektor und die gesamte Gesellschaft erkennbarer Weise befindet, ist wohl zum Teil, aber nicht ausschließlich auf schuldhaftes Verhalten der Politiker zurückzuführen. Vielmehr müssen wir seit Jahren schwere Degenerationserscheinungen der Zivilgesellschaft, insbesondere auch des Sektors der Gesellschaftswissenschaften hinnehmen. Für die Bearbeitung der oben angeführten Fragen und ihre politische Lösung haben die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie die politische Philosophie und die sozialwissenschaftliche Methodenlehre in den letzten Jahrhunderten fundamentale Kenntnisse gewonnen und Lösungsansätze erarbeitet. Nur so ist es erklärbar, dass niemand von Rang die Nutzbarmachung wissenschaftlicher Einsichten und Methoden in der Öffentlichkeit einfordert. Es kann hier nur angedeutet werden, dass es dabei um einen sauberen Umgang Bedarfs- und Interessenskonflikten, um Zeitpräferenzraten, intertemporale Wertungs- und Entscheidungsfindungsprozesse, individuelle Nutzenfunktionen und ihre Aggregation zu kollektiven bzw. gesellschaftlichen Nutzenfunktionen u.ä. geht. Erkenntnisse von Disziplinen wie die der Bedürfnistheorien, der Welfare Economics oder der Public Choice-Theorie können nicht einfach mit Füßen getreten werden, wenn es um dermaßen folgenreiche politische Entscheidungen geht.

Die Ausrede, wonach angesichts einer dermaßen akut krisenhaften Bedrohung keine Zeit für akademische Methodenstreitereien besteht, ist nur für die ersten drei Wochen einer derartigen Krise akzeptabel. In der Zeit danach, insbesondere in der viermonatigen Verschnaufpause der Sommerzeit wäre die ernsthafte Arbeit an den Grundlinien einer wissensbasierten Strategie unter Einbeziehung der Bevölkerung und der Repräsentanten des wissenschaftlichen Sektors eine absolute Notwendigkeit und demokratische Selbstverständlichkeit gewesen. Stattdessen hat man sich dem fortgesetzten Druck sinistrer internationaler Interessenträger ausgeliefert und unser Land in eine geradezu ausweglose Situation geführt.

Diese Regierung ist in der Sekunde rücktrittsreif. Sie hat sich von global agierenden Kräften in die Agenda einer techno-faschistischen, neosyndikalistischen Despotie treiben lassen und kann/will sich jetzt aus deren Zugriff nicht mehr befreien bzw. trägt diese als nationale Organelle der Neuen Mondialen Ordnung mit. Aus dieser Nummer kommen wir nicht mehr heraus.

Gott schütze Österreich!

*) Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie in Wien.
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