Bundesverfassungsgericht beschließt drittes Geschlecht
Beschreibung
Wenn Neugeborene sich weder eindeutig als männlich oder weiblich bezeichnen lassen, stoßen Standesämter an ihre Grenzen. Intersexualität als eigene Geschlechtskategorie gab es bisher im Geburtenregister schlicht nicht. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ein bahnbrechender Beschluss, denn die Richter fordern damit nichts anderes, als die gesellschaftliche Anerkennung, dass es nicht nur Mann und Frau gibt - sondern auch ein drittes Geschlecht. Ein Beitrag von Susann Reichenbach (MDR) aus den tagesthemen vom 8. November 2017.
Mehr Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.tagesschau.de/inland/intersexuelle -geschlecht-105.html
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