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Verkündung des VfGH zur „Sterbehilfe" und Mitwirkung am Suizid (G 139/2019) , 11. Dezember 2020

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Beschreibung

Öffentliche Verkündung der Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes über den Antrag zur Aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) und Mitwirkung am Suizid (G 139/2019), 11. Dezember 2020

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Kommentare

  • Tagobert Gesperrt Eingetragen ???? Das ist wieder mal alles schwammig.
    Wer jedenfalls sterben will und sich noch artikulieren kann, soll einen Impftermin machen"
    Dort bekommt er kostenfrei und ohne großen Verwaltungsaufwand aktive Sterbehilfe.
  • HumanrightFORlegislation (Born as lawmaker) Gesperrt Eingetragen In der Praxis läuft das dann so ab, insbesondere beim Besuch im Krankenhaus oder in den Altenheimen, Pflegeheime, Kinderheim, Behindertenanstalten... ist es durchaus üblich einen Demenz test zu absolvieren bei gewissen Hinweisen(ev auch Künstliche Demenz durch Microwellenstrahlung Prof Dr Dr Hecht) Dann ist es um den Patienten geschehen, wenn er nicht vorsorglich eine Patientenverfügung gemacht hat, vom Gericht wird ein Sachwalter bestellt, oder auch das Gericht übernimmt nach einem Gutachten die Entscheidung ob der Patient einen Selbstmord Beschlusswillen hat oder nicht..........und ab ins Krematorium und in die Urne nach der Giftspritze oder wie soll der Suizid mit Hilfe von Dritten dann durchgeführt werden. (Versuchter suicid ist nicht Strafbar) 1930-1945 lässt Grüßen.
  • HumanrightFORlegislation (Born as lawmaker) Gesperrt Eingetragen Kritisch betrachtet, schaut aus wie wenn das Tor zur Eugenik geöffnet wurde in at. Diese Gesetze sind nach 1945 nicht ohne Grund so gemacht worden.
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