Realer Irrsinn: Grabenlaub und Straßenlaub
Beschreibung
https://youtu.be/Z8qip35xx2g
In Oldenburg ist Laub nicht gleich Laub: Grabenlaub darf nicht in den Behälter für Straßenlaub. Und Grundstückslaub erst recht nicht. Auch der Fachmann vom Entsorger kommt da durcheinander (2007).
Tagobert:
Der Typ in der Verwaltung hat mich sofort an LORIOT erinnert.
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