BVerfG entscheidet über Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch
Beschreibung
In seiner Entscheidung verweist das Bundesverfassungsgericht auf Artikel 103 Absatz 3 Grundgesetz. Danach ist es verboten, jemanden aufgrund derselben Tat zweimal zu bestrafen. Das Verfassungsgericht hat nun vorgegeben, wie diese Vorschrift im Grundgesetz auszulegen ist. Es sei auch verboten, jemanden mehrmals aufgrund derselben Tat strafrechtlich zu verfolgen.
Das heißt: Wer rechtskräftig freigesprochen wurde, soll nicht ständig befürchten müssen, dass ihm erneut der Prozess gemacht wird. Hier habe die Rechtssicherheit des Einzelnen, des Freigesprochenen ein höheres Gewicht als der Anspruch des Staates auf Strafverfolgung.
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- HumanrightFORlegislation (Born as lawmaker) Gesperrt Eingetragen Verfassungsgerichtshöfe Verwaltungsgerichtshöfe (ImWesten) in Existenzkrise wenn es darauf ankommt zB unter Corona Maßnahmen Impfzwang... vergessen Sie Ihre Ureigenste Aufgabe die Bürger vor Rechtswidrigen Verfassungswidrigen hochverräterischen menschenverachtenden Völkerrecht widrigen Angriffen der Herrschenden zu schützen stattdessen kriechen sie als Kabinettjustiz den Herrschenden in den AllerWertesten Pfui Teufel!