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Gefahrenabwehr Prügel - So wirst du nicht verurteilt

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Eingetragen von Tagobert in User Videos
67 Aufrufe

Beschreibung

https://youtu.be/L4Qae2LvE0o

In diesem Video zeige ich, wie man sich in einem Kampf verhalten sollte, damit man nicht verurteilt wird.

Gewalt ist keine Lösung.
Zumindest meistens nicht.
In Deutschland gilt aber der Grundsatz: „Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“
Deshalb ist niemand verpflichtet, vor einem rechtswidrigen Angriff zu fliehen.


§ 32 StGB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Partner

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Kommentare

  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Auch, wenn es oft in der Praxis völlig anders aussieht und man auch eher emotional reagiert und dann tut, was man tut.....
    Der Mann hat rein juristisch in allen Punkten Recht. Ich würde IMMER versuchen, zu flüchten und wenn das nicht möglich ist, dann lass ich meinen Gegner kommen, lass ihn den ersten Angriff machen (ohne Waffe natürlich) und dann aber muss ich so handeln, dass er sofort am Boden liegt und nicht noch herumhampelt. Der erste Schlag muss sitzen.
    Wie auch immer. Meine Devise ist: "Zuviel wissen kann man nicht, nur zu wenig" von daher sind seine Tipps wertvoll und ich halte ihn für einen ausgesprochen liebenswürdigen und authentischen Menschen. Ich merke, dass es ihm wirklich wichtig ist, was er erklärt und nicht, dass er damit auf Kundenfang geht. Ein sehr netter Mann dieser Konstantin Grubwinkler.
  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Der Mann macht gute Beiträge über Recht und Gesetze.
    Schaut euch mal auf seinem Kanal um:
    https://www.youtube.com/@Grubwinkler
    Di e meisten Menschen kennen ihre Rechte nicht ! Hier ist dringend Aufklärung nötig.
    Beispiel: Fahrzeugkontrolle. Du musst der Polizei deinen Kofferraum nicht öffnen, wenn kein begründeter Tatverdacht einer Straftat vorliegt !
    Dasselbe gilt auch für Handtaschen, Rucksäcke (auf Demos usw.) Dazu brauchts nämlich einen Durchsuchungsbeschluß.
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