TagobertGesperrtEingetragen Die Wahrheit ist und da muss ich einfach etwas korrigieren:
Der Mann wurde mit einem sehr kräftigen Schlag von der Seite am Kopf getroffen.
Daraufhin fiel er um und verletzte sich dabei so stark, dass er später an diesen Verletzungen starb. Die Tat war unverhältnismässig brutal und völlig unangebracht. Der Täter muss die Tötung mit einkalkuliert haben, denn der dümmste Trottel weiß, dass man bewusstlos wird, wenn der Schmerz zu stark ist und er dann stürzen wird.
Auch laufen empfindliche Arterien und Nerven über die Schläfe, Gesicht und Nacken. Wenn diese Stellen getroffen werden, kann es sogar zu einem plötzlichen Organversagen kommen.
Der Täter, wenn man ihn zu fassen bekommt, ist in jedem Falle "der schweren Körperverletzung mit Todesfolge" schuldig zu sprechen. Leider wird man ihm "Vorsatz" nicht nachweisen können, da er auf Affekt plädieren kann. Und wenn er unter Pschopharmaka stand oder in psychologischer Behandlung ist, wird seine Schuldunfähigkeit festgestellt werden, was sich mildernd auf das Strafmaß auswirken wird.
Ich bin ein Gegner solcher Bewertung. Denn z.B. auch ein Alkoholisierter weiß, dass er unter Alkohol anders tickt, als nüchtern. Alkohol trinken, Drogen nehmen wird unter Vorsatz getan.
Jedenfalls "Mord" war es per strafrechtlicher Definition nicht ! auch wenn wir das gerne so sehen würden. Mord bedeutet IMMER Tötung mit Vorsatz, die eine Planung voraussetzt.
Ein Motiv ist nicht zwingend nötig dafür. Es ist aber so gut wie nicht nachzuweisen, dass der oder die Jugendlichen "geplant" haben, einen Deutschen zu töten und es später wie eine Affekthandlung aussehen zu lassen. Denn da deckt ja jeder jeden.
Bestenfalls wird er wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" und angesichts seines Alters, eine Bewährungsstrafe von 2-3 Jahren erhalten.
TagobertGesperrtEingetragen Wieder einmal ein Videotitel, der ohne nachzudenken, einfach übernommen wurde.
Bin ich froh, dass das hier nicht jeder macht.
Es wäre ein Irrsinn Hoch 10 und die reinste Zeitverschwendung, weil man alle aufrufen muss, um zu sehen, um was es überhaupt geht.
Der Mann wurde mit einem sehr kräftigen Schlag von der Seite am Kopf getroffen.
Daraufhin fiel er um und verletzte sich dabei so stark, dass er später an diesen Verletzungen starb. Die Tat war unverhältnismässig brutal und völlig unangebracht. Der Täter muss die Tötung mit einkalkuliert haben, denn der dümmste Trottel weiß, dass man bewusstlos wird, wenn der Schmerz zu stark ist und er dann stürzen wird.
Auch laufen empfindliche Arterien und Nerven über die Schläfe, Gesicht und Nacken. Wenn diese Stellen getroffen werden, kann es sogar zu einem plötzlichen Organversagen kommen.
Der Täter, wenn man ihn zu fassen bekommt, ist in jedem Falle "der schweren Körperverletzung mit Todesfolge" schuldig zu sprechen. Leider wird man ihm "Vorsatz" nicht nachweisen können, da er auf Affekt plädieren kann. Und wenn er unter Pschopharmaka stand oder in psychologischer Behandlung ist, wird seine Schuldunfähigkeit festgestellt werden, was sich mildernd auf das Strafmaß auswirken wird.
Ich bin ein Gegner solcher Bewertung. Denn z.B. auch ein Alkoholisierter weiß, dass er unter Alkohol anders tickt, als nüchtern. Alkohol trinken, Drogen nehmen wird unter Vorsatz getan.
Jedenfalls "Mord" war es per strafrechtlicher Definition nicht ! auch wenn wir das gerne so sehen würden. Mord bedeutet IMMER Tötung mit Vorsatz, die eine Planung voraussetzt.
Ein Motiv ist nicht zwingend nötig dafür. Es ist aber so gut wie nicht nachzuweisen, dass der oder die Jugendlichen "geplant" haben, einen Deutschen zu töten und es später wie eine Affekthandlung aussehen zu lassen. Denn da deckt ja jeder jeden.
Bestenfalls wird er wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" und angesichts seines Alters, eine Bewährungsstrafe von 2-3 Jahren erhalten.
Bin ich froh, dass das hier nicht jeder macht.
Es wäre ein Irrsinn Hoch 10 und die reinste Zeitverschwendung, weil man alle aufrufen muss, um zu sehen, um was es überhaupt geht.