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Impfschäden durch Coronaschutzimpfung l Patientenanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Bei Impfungen, speziell der Coronaschutzimpfung, kann es in manchen Fällen zu Impfschäden kommen. Sind diese staatlich empfohlen oder sogar angeordnet, stellt sich die Frage, wer für die Schäden in Anspruch genommen werden kann.
https://www.youtube.com/watch?v=w3TVE6Y2xpk 
Denkbar sind drei Möglichkeiten der Haftung:

1. Die Impfstoffhersteller können eventuell für einen fehlerhaften Stoff haften,

2. Zu denken ist auch an das Impfpersonal wegen der Behandlung mit und der Verarbeitung der Impfstoffe,

3. Zuletzt kommt eine Haftung des Staates wegen der Empfehlung bzw. des Inverkehrbringens in Betracht und eine Amtshaftung für staatliches Personal, wie Beamte.

Im folgenden Video soll erläutert werden, aus welchen Gründen nur die dritte Möglichkeit verbleibt und wie sich die Haftung und Stellung des Anspruchs genau gestalten.

►Quelle und zum Nachlesen: Prof. Dr. Dutta in der NJW vom 03.03.2022, Seite 649 ff.

►Homepage: http://www.ziegler-marburg.de/unser-team.html
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Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler ist seit August 1981 Rechtsanwalt und seit Juli 2005 Fachanwalt für Medizinrecht. Zudem ist er Vertrauensanwalt verschiedener Patientenschutzorganisationen und ist bundesweit im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig.
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E-Mail: info@ziegler-marburg.de

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Kommentare

  • Florian Geyer Gesperrt Eingetragen Alles Richtig, Herr Ziegler. Es gibt nur einen kleinen Haken: Der Lauterbach hat sie trotzdem reingelegt. Er zeigt Ihnen seine lange Nase und sagt: Wie soll ein Staat denn haften, den es gar nicht gibt ? Es gibt keine Verfassung - folglich gibt es auch keinen Staat. Wir sind die Firma, die Verwaltungsfirma der Alliierten im besetzten Deutschland. Und ihr seid unser Personal. ( ...und wenn es sein muss, dann eben auch unsere Versuchskaninchen. )
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