Beschreibung
Nein, es ist noch nichts gewonnen. Weil die Vollstreckungsbehörde das Vollstreckungsersuchen und die zu Grunde liegenden Festsetzungsbescheide im Rahmen der Anhörungsfrist nicht vorlegen konnte, sieht sich das Vollstreckungsgericht nicht im Stande, in der Sache zu entscheiden. Eine Verfügung ist ergangen.
boobart for ohmyboobness
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