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BRD ist am 12.07.2018 erloschen

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Eingetragen von Tagobert in User Videos
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Beschreibung

https://youtu.be/RZAY4oFe_lQ

+++Pressemitteilu ng der ddb Agentur vom 07. September 2018+++

www.ddbradio.de
studio@ddb-radio.de

http s://volksaufruf-23.gr8.com

An diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Schriftwechsel mit der
„Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland“ abschließend bestätigt, dass der Artikel 146
Grundgesetz erfüllt und somit die BRD sowie das Grundgesetz endgültig „de jure“ & „de facto“
erloschen sind.
Rechtssatz:
\"Die Bundesrepublik Deutschland untersteht der Verfassunggebenden Versammlung und erkennt durch
ihr Bundesverfassungsgericht dieses höhere Recht mit den eigenen Rechtsgrundsätzen und folgenden
Dokumentationen verbindlich an: (a) Art. 25 und Art. 146 Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (b) UN-Charta
(UN-Zivilpakt / UN-Sozialpakt) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker - Artikel 1 - (1-3) (c) Urteil des
Bundesverfassungsgerichts BverfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 a,b,
und c, Leitsatz 27 und 29.\"
Weitere Rechtsverweise:
1) Artikel 146 Grundgesetz vom 23. Mai 1949: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit
und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.“
Damit ist zweifelsfrei, das Grundgesetz war niemals eine völkerrechtlich beschlossene und relevante
Verfassung, sondern nur ein fremdverordnetes Verwaltungspapier. Das Deutsche Volk hat sich am
01.November.2014 eine eigene Verfassung gegeben. Damit ist der „Artikel 146 Grundgesetz“ erfüllt.
Aus dieser Rechtsfolge ergibt sich die Nichtigkeit des Grundgesetzes und somit auch der BRD.
2) Artikel 133 Grundgesetz:
„Der „BUND“ tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“
Der BRD-BUND ist kein Staat, sondern eindeutig die Treuhand-Verwaltung für ein privatrechtlich
organisiertes „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet.“

3) Artikel 25 Grundgesetz vom 23. Mai 1949: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind
Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Das höhere Völkerrecht steht zweifelsfrei über jedem Staats- und Bundesrecht. Dieses internationale
Recht steht über dem Verwaltungsrecht - dies bestätigt die BRD/BUND - Fremdverwaltung selbst durch
diesen Artikel.
4) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 BVerfG 2 BvG 1/51, II. Senat,
Leitsatz 21 und 21 c: „Eine Verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter,
völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung
gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG).“
Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant.“ (konstituierende Macht/ Gewalt des Volkes). Mit dieser
besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden können. Ihre
Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über
den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung
erarbeitet wird.
und Leitsatz 27: Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz des überpositiven, auch den
Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.
und Leitsatz 29: Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, dass eine Volksvertretung
vorhanden ist, sondern auch dass den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung
nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.
5) UN-Charta (UN-Zivilpakt / UN-Sozialpakt) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker –
Artikel 1:
(1) „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über
ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
(2) „Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel
verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit
auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf
ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.“
(3) „Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne
Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der
Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu
achten.“
+++Diese Pressemitteilung ist großzügig zu verteilen+++

www.verfassunggebende-versammlung .de

poststelle@v-versammlung.de

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Kommentare

  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Kapier ich noch nicht.
    Die Siegermächte haben normalerweise höherstehende Rechte.
    Wie kann das sein, dass wir uns "einfach so" eine Verfassung geben können, vor allem,
    nachdem seit 1990 das GRUNDGESETZ erloschen ist.
    Wollen die uns verarschen ? Der Artikel 146 ist doch längst passe.
    Habe ich irgend etwas falsch verstanden ?
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