Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Urteil zu Freistellung - Risiko für Arbeitgeber
Beschreibung
Urteile ArbG Gießen zu Freistellung vom 12.04.2022 (Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) im Eilverfahren:
In dem konkreten Einzelfall:
https://www.youtube.com/watch?v=Dmi03MOqx6Q
"Pflegeheim darf ungeimpfte Mitarbeiter freistellen"
ABER:
Keine Entscheidung zur Frage , ob "unbezahlte" Freistellung möglich ist.
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Wir bekommen aktuell hunderte von eMails und schaffen es kaum diese zu lesen. Bitte schreibt uns nur (kurz und knapp), wenn Ihr an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert seid:
youtube@kanzlei-rohring.de
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
www.kanzlei-rohring.de
Tel.:05251/1859854
https://kanzlei-rohring.de/impressum/