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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Urteil zu Freistellung - Risiko für Arbeitgeber

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Urteile ArbG Gießen zu Freistellung vom 12.04.2022 (Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) im Eilverfahren:
In dem konkreten Einzelfall:
https://www.youtube.com/watch?v=Dmi03MOqx6Q 
"Pflegeheim darf ungeimpfte Mitarbeiter freistellen"

ABER:

Keine Entscheidung zur Frage , ob "unbezahlte" Freistellung möglich ist.



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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Tel.:05251/1859854


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