Rundfunkbeitrag - Zahlen nur bei Empfang! | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Beschreibung
Hotels, in deren Zimmern kein TV-, Rundfunk- oder Internetempfang ist, müssen keinen erhöhten Rundfunkbeitrag zahlen, so das BVerwG. Es sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, von Hotelinhabern mehr Geld zu fordern, obwohl diese beweisen könnten, dass in ihren Zimmern kein Empfang ist. Noch ist unklar, ob das BVerfG diese Meinung teilen wird – oder ob es sogar die Rundfunkgebühren ganz kippen könnte.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/allgemein/bverwg-hotel s-ohne-internet-tv-oder-radio-muessen-keinen- extra-rundfunkbeitrag-zahlen-75294/
Rechtsanwa lt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
"Empfang" optional heißt nicht, dass man diese Sender auch "nutzt".
Ein Rundfunkstaatsvertrag ist von vornherein unrechtmässig.
Wenn Dein Freund Paul und seine Freundin Sandra einen Vertrag schließen, dass du Hans
ab sofort Geld an sie zu bezahlen hast für etwas, was du nie bestellt hast, ist das Nötigung und Erpressung. Da könnte ja jeder kommen ....haha....
Bezahlt wird nur für das, was bestellt wurde, basta. Es ist so einfach.