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Top-Medienanwalt Steinhöfel: So zwingen Sie ARD und ZDF in die Knie!

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Kommentare

  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Ich finde nicht gut, was Steinhöfel hier rät.
    Erstens kriminalisiert er die Beitragszahler und zweitens risikieren die einen Schufa-Eintrag und weiter Nachteile, die sich aus ihrer "chaotischen Zahlungsmoral" ergeben.
    Ich hingegen rate jedem, dem Beitragsservice zu schreiben, dass man zahlungswillig ist, WENN der Nachweis erbracht wird, dass die UN-Charta nicht mehr gilt, das BGB nicht mehr gilt und die Alliertengesetze auf dem Gebiet der BRD. DENN ALLE VERBIETEN EINE ZWANGSMITGLIEDSCHAFT in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen ! Wir dürfen ja sogar aus der Kirche austreten !
    Und nicht nur das. HIER auf dem Gebiet der BRD gilt Handelsrecht, also Vertragsrecht und das internationale Handelsrecht steht nochmal darüber.
    Ohne Vertrag (beiderseitiger rechtsgültiger Unterschriften) keine Rechnung. So einfach ist das. Niemand darf zur Zahlung gezwungen werden für eine Leistung, die er nicht bestellt hat.
    Bei Steuern und Abgaben ist das anders. Aber bei den Rundfunkanstalten handelt es sich um "juristische Personen, um Körperschaften". Sie sind KEINE Gebietskörperschaften ! Sie haben keine hoheitlichen Rechte !
    Ich habe bis heute meine Ruhe vor denen, auch wenn ständig Rechnungen kommen und dann wieder Inkassodienste aller Art. Die schüchtern nur ein. Eine Gerichtsvollzieherin hat sich von mir gleich abgewandt, als ich nicht zum Termin der Vermögensauskunft erschienen bin und ihr auch nicht antwortete. (Was für eine Frechheit, mich einfach terminlich zu bestimmen) Das ganze ging zum Gericht. Von dort dann wieder in die Privatwirtschaft und jetzt geistert die Forderung gegen mich irgenwo herum.....haha...
    und ich habe mich so gefreut, mal alles was ich weiß, auf den Tisch zu legen. Aber dazu kommt es erst gar nicht. So ein Mist ☺
  • Tagobert Gesperrt Eingetragen Es muss sich einfach hier in der BRD und in EUROPA die Rechtsauffassung durchsetzen, dass wie im Strafrecht, Gerichtsstand immer dort ist, wo die "Taterfüllung" geschehen ist, also die "Tat" vollbracht wurde.
    US-Konzerne, soziale Medien dürfen für deutsche Nutzer, europäische Nutzer nicht einfach "Hausrecht" anwenden, weil dies a) untergeordnetes Recht ist (Grundgesetz steht höher) und weil sie b) hier auf deutschen Boden operieren.
    Ansonsten gilt natürlich das "Hausrecht" des Betreibers immer, wenn es NICHT von übergeordnetem Recht blockiert wird. Juristisch ist das eigentlich eine ganz einfache Sache.
    Dazu muss man nicht mal Rechtswissenschaften studiert haben. ABER es ist weit und breit niemand da, der das Recht durchsetzt/umsetzt. Daher kann nur noch die Privatklage Abhilfe schaffen, um die Gerichte zu "zwingen" hier Grundsatzentscheidungen, wie z.B. durch den BGH und EGH fällen zu lassen, damit ein für allemal Ruhe ist.
    Und es müsste noch weitergehen ! Sperrung der socialen Medien für die BRD, Europa, wenn sie sich nicht ans Grundrecht halten.
    Da machen aber die Nutzer nicht mit, weil die mental oftmals noch in den Kinderschuhen stecken und sich erst mal beschweren, weil man ihnen ihr Spielzeug weggenommen hat.
    Aber nur durch solche zeitweiligen Sperrungen entgeht diesen US-Konzernen sehr viel Gewinn, (durch Werbung, die nicht gesehen wird, fehlende Werbeeinnahmen, einbrechende Aktienkurse usw) das tut weh ! Nur so gehts !
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