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Carsten Stahl / Gasumlage / Sparen / Steuern / Armut / Strom / Gas / Gaskunden / Fassungslos

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Eingetragen von Detlev in User Videos
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Beschreibung

Carsten Stahl / Gasumlage / Sparen / #steuern / Armut / #strom / #gas / Gaskunden / Fassungslos / #carstenstahl / Vorbild / Vorbilder / Vorbildfunktion / Gerechtigkeit / Rentner / Kinder / heizen / Angst
https://www.youtube.com/watch?v=SXRJCrU5Ivw 
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kuehl-hell-und-leer-bundestag-verschwendet-energie-und-steuergeld-80822766.bild.html

Homepage Carsten Stahl:
www.stoppt-mobbing.de
www.camp-stahl.de
Carsten Stahl auf Instagram:
https://www.instagram.com/stoppt_mobbing_carsten_stahl/
Carsten Stahl auf Tiktok:
https://www.tiktok.com/@carstenstahliniti

WalkingCrow Kanäle:
https://www.instagram.com/walkingcrow2/
https://www.twitch.tv/walkingcrow1
Gettr: https://gettr.com/user/walkingcrow
Twitter: https://twitter.com/WalkingCrow2
https://www.tiktok.com/@walkingcrow.youtube
Ihr könnt mir auch über die E-Mail Adresse walkingcrow@web.de schreiben

Meine Arbeit besteht darin Videos von anderen Menschen hier hoch zu laden, ich helfe nur mit zu verbreiten.
Der Austausch, die Beschreibungen und die Promo nimmt viel Zeit in Anspruch.
Manchmal schneide ich auch die Videos oder füge welche zusammen.
Monetarisierung funktioniert hier nicht.

Kanal auf Odysee
https://odysee.com/$/invite/@WalkingCrow:c

Es besteht die Möglichkeit mich über Patreon zu unterstützen.
https://www.patreon.com/WalkingCrow

Ich berufe mich auf Artikel 5 des Grundgesetzes und auf §51 des Urheberrechtsgesetzes (Zitatrecht). Quellen sind angegeben.

dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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