Ralph Boes 2019 = Das neu Urteil zu den Hartz4-Sanktionen.
Beschreibung
https://youtu.be/wJBsGirgj_I
Am 15.01.2019 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Hartz 4 Empfänger bei Verweigerung von Kooperation sanktioniert werden dürfen. Nun - am 05.11.2019 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und stellt fest, dass Strafmaßnahmen gegen Hartz4 Empfänger teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Gericht kommt zu dem Urteil, dass Kürzungen von 30 Prozent unter bestimmten Bedingungen in Ordnung, Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent aber ab sofort rechtswidrig sind.
Wir sprachen mit Ralph Boes über dieses Urteil. Ralph Boes kämpft seit Jahren gegen die Sanktionierung von Menschen, die ein Grundeinkommen erhalten und hat maßgeblichen Anteil, dass dieses Urteil nun zustande kam.
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Man kann über das Urteil streiten, ob das so positiv ist oder nicht. Denn eigentlich darf Hartz4 überhaupt nicht gekürzt werden, egal aus welchem Grund. Es ist ein Mindesteinkommen. Und damit ist die Sache eigentlich schon klar. Und Stromkosten sind sowieso nicht dabei und die MWST wurde auch nicht aufgeschlagen, die ein Erwerbsloser ja immer zahlen muss. Es ist also nicht einmal ein NETTO-Einkommen.
Nun gut. ein kleiner, aber dennoch großer Erfolg in Anbetracht des Regimes, in dem wir leben. Die Arbeitsplatzvernichtung in der BRD haben die vielen Erwerbslosen NICHT zu verantworten und falsche Wirtschaftspolitik und trotzdem leiden sie darunter. Ich freue mich für Ralph Boes. Und vor allem, dass er das noch erlebt.